Allgemeine Geschäftsbedingungen der Zimmervermittlung

Rechte und Pflichten für Gast und Gastgeber

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastgebers. Sollte der Gastgeber keine AGBs haben, gelten folgende:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt, zugesagt und bereitgestellt worden ist.

2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen wurde.

3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen sind im Einzelfall zu errechnen, sie betragen erfahrungsgemäß:

  • Bei Übernachtung mit Frühstück 20 %
  • Bei Ferienwohnungen/Ferienhäusern 10%

5. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten. Bis zum Zeitpunkt der anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast den nach Ziffer 4 zu errechnenden Betrag zu zahlen.

6. Alle Angaben wurden von Vermietern in der vorliegenden Form gemacht. Für die Richtigkeit kann von den Herausgebern keine Gewähr übernommen werden. Der Gast hat nur gegen den Gastgeber einen unmittelbaren Anspruch auf Vertragserfüllung.

7. Der Rechnungsbetrag ist üblicherweise per Barzahlung und bei Anreise durch den Gast an den Vermieter zu entrichten. Sollte der Vermieter eine andere Zahlungsweise oder eine Anzahlung wünschen, ist dieser verpflichtet direkt Kontakt mit dem Gast aufzunehmen.

8. Der Gast wurde informiert, dass bei Buchungen ohne Kreditkarte oder Kostenübernahme durch die Firma eine Reservierung am Anreisetag nur bis 18 Uhr besteht.

9. Bitte beachten Sie, dass die Steinhuder Meer Tourismus GmbH die Unterkünfte lediglich zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter vermittelt. Ein Vertrag kommt zwischen Ihnen und dem Vermieter zustande. Bei Nichtzustandekommen des Vertrages ist die Steinhuder Meer Tourismus GmbH nicht haftbar zu machen. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen sind direkt beim Vermieter geltend zu machen.

10. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Pauschalangebote und Tages- und Gruppenangebote

1.  Abschluss des Pauschalvertrages
1.1 Die Anmeldung für ein Arrangement gilt als verbindliches, auf den Abschluss eines Pauschalvertrages mit der Steinhuder Meer Tourismus GmbH, Meerstraße 15-19, 31515 Wunstorf-Steinhude, HRB 111302 Amtsgericht Hannover (nachfolgend Veranstalter genannt) gerichtetes, Angebot des Reiseinteressenten (nachfolgend Kunde genannt).
1.2 Der Kunde kann die Anmeldung des Arrangements sowohl schriftlich als auch per Telefax oder E-Mail oder über die Internetseite www.steinhuder-meer.de vornehmen. Mündliche oder fernmündliche Anmeldungen gelten ebenfalls als Angebot, wenn der Veranstalter sie als solche ausdrücklich akzeptiert.
1.3 Der Pauschalvertrag kommt zustande, wenn der Veranstalter dem Kunden eine dem Angebot entsprechende inhaltsgleiche schriftliche Buchungsbestätigung übermittelt hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Bestätigung von dem der Anmeldung ab, wird in ihr ausdrücklich darauf hingewiesen. Der Pauschalvertrag kommt dann auf der Grundlage dieses als neues Angebot zu wertenden Schreibens zustande, wenn der Kunde ihm nicht innerhalb von 3 Tagen schriftlich oder per Telefax widerspricht.
1.5 Sofern der Kunde ausdrücklich erklärt, für die vertraglichen Verpflichtungen weiterer von ihm angemeldeter Personen einzustehen, haftet er auch für diese. Eine solche Erklärung bedarf der Schriftform.

2. Leistungen
2.1 Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und der Internetseite www.steinhuder-meer.de des Veranstalters sowie aus den Angaben in dem Angebot.
2.2 Die im Prospekt des Veranstalters enthaltenen Angaben, sind für diesen grundsätzlich verbindlich. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über etwaige, aus sachlichen Gründen unumgängliche Änderungen unverzüglich zu informieren.
2.3 Eine Reduzierung der vertraglichen Preise durch Gutscheine oder ähnliches ist ausgeschlossen.

3. Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich per Überweisung. Andere Zahlungsarten (Barzahlung) können vom Veranstalter akzeptiert werden.

4. Leistungs- und Preisänderungen
4.1 Abweichungen und Änderungen einzelner vertraglich vereinbarter Pauschalleistungen sind nur zulässig, wenn sie nicht ins Gewicht fallen und nicht vom Veranstalter treuwidrig verursacht worden sind.
4.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Kunden über derartige Leistungsänderungen bzw. -Abweichungen unverzüglich zu informieren. In derartigen Fällen kann der Veranstalter dem Kunden wahlweise eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
4.3 Der Veranstalter ist berechtigt, die vertraglich vereinbarten Preise aus sachlichen Gründen, die seiner Einflussnahme entzogen sind (z. B. Steuererhöhungen), in dem Umfang zu ändern, in dem für ihn eine Mehrbelastung eingetreten ist. Dies gilt nur, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem Tag des Antritts des Arrangements ein Zeitraum von mehr als 4 Monaten liegt.
4.4 In derartigen Fällen setzt der Veranstalter den Kunden bis spätestens 21 Tage vor Antritt über die Änderung in Kenntnis. Ab diesem Zeitpunkt sind jegliche Preisänderungen ausgeschlossen.
4.5 Der Kunde ist berechtigt, bei einer Preiserhöhung aus den unter Ziffer 4.3 genannten Gründen, die mehr als 5 % des Gesamtreisepreises beträgt, oder bei einer erheblichen Änderung eines wesentlichen Teils der Pauschalleistung von diesem Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall verliert der Veranstalter jeglichen Anspruch auf Entgelt. Der Kunde ist berechtigt, stattdessen auf ein gleichwertiges Arrangement bei dem Veranstalter umzubuchen, sofern hierfür noch freie Kapazitäten verfügbar sind. Die vorstehenden Rechte sind vom Kunden unverzüglich schriftlich oder per Telefax gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen, nachdem dieser ihn über die Preiserhöhung bzw. Leistungsänderung informiert hat.
4.6 Soweit in den Prospekten des Veranstalters altersspezifische Ermäßigungen (z. B. Kinder) ausgewiesen sind, ist hinsichtlich der Altersangaben der Zeitpunkt des Pauschalantritts maßgeblich. Bei diesen Altersangaben gilt als letzter noch berücksichtigungsfähiger Tag derjenige unmittelbar vor dem nachfolgenden Geburtstag.
4.7 Der Veranstalter ist berechtigt, in den Fällen altersspezifischer Ermäßigungen das Alter der teilnehmenden Personen anhand der Personaldokumente zu überprüfen. Wird hierbei eine unzutreffende Altersangabe festgestellt, so ist der Veranstalter berechtigt, die Differenz zu dem nicht ermäßigten Arrangementpreis zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 15,00 € im Nachhinein zu erheben.

5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Werden vom Kunden einzelne vertraglich vereinbarte Leistungen aus von ihm nicht zu vertretenden zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommen, ist der Veranstalter verpflichtet, sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der von diesen ersparten Aufwendungen zu bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich bei den nicht in Anspruch genommenen Leistungen um solche von lediglich untergeordneter Bedeutung handelt oder eine Erstattung aufgrund gesetzlicher Vorgaben bzw. behördlicher Anordnungen ausgeschlossen ist.
5.2 Der Veranstalter ist berechtigt, in den vorstehend genannten Fällen 20 % des zu erstattenden Betrages als Ausgleich für seine Aufwendungen im Wege der Verrechnung einzubehalten.

6. Rücktritt durch den Kunden
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des Arrangements durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Veranstalter von der Pauschale zurücktreten.
6.2 In derartigen Fällen kann der Veranstalter einen angemessenen Ersatz für die von ihm getroffenen Vorbereitungen für die Durchführung des Arrangements und für sonstige im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung entstandene Aufwendungen verlangen (Rücktrittsgebühren). Bei der Berechnung der Rücktrittsgebühren werden gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Pauschalleistungen berücksichtigt.
6.3 Rücktrittsgebühr für Übernachtungsarrangements: Bei einer Absage (in schriftlicher Form) erheben wir grundsätzlich eine Stornierungsgebühr i.H. von 25,00 €. Bis zum 31. Tag vor der Ankunft 20 %, vom 30. - 21. Tag vor der Ankunft 30 %, vom 20. - 12. Tag vor der Ankunft 40 %, vom 11. - 04. Tag vor der Ankunft 60 %, vom 03. Tag vor der Ankunft und bei Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Rücktrittsgebühr ist der Eingang der entsprechenden Erklärung beim Veranstalter. Sollte das stornierte Zimmerkontingent vom Hotel nicht anderweitig vergeben werden können, ist der Gast verpflichtet, die entstandenen Kosten zu 100 % zu übernehmen.
6.4 Stornierungsbedingungen für Tages- und Gruppenangebote: Bei einer Absage (in schriftlicher Form) erheben wir grundsätzlich eine Stornierungsgebühr i.H. von 25,00 €. Vom 07. - 04. Tag vor Leistungsbeginn erheben wir eine Rücktrittsgebühr i.H. v. 50 % des vereinbarten Preises. Vom 03. - 01. Tag vor Leistungsbeginn erheben wir eine Rücktrittsgebühr i.H. v. 80 % des vereinbarten Preises. Bei einer Absage am Tag der Führung oder Nichterscheinen stellen wir Ihnen den vollen Betrag (100 %) in Rechnung. In jedem Fall zzgl. der schon im Vorfeld angefallenen Umbuchungsgebühren.
6.5 Umbuchungen: In Absprache mit dem Veranstalter vorgenommene Änderungen des Anreisetermins, des Leistungspaketes oder der Unterkunft gelten als Umbuchungen. Umbuchungsgebühr: Pro Umbuchung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr i.H. v. 25,00 €. Bitte achten Sie darauf, dass uns die korrekte Rechungsanschrift und alle notwendigen Angaben, wie bspw. die Kostenstelle vorliegen. Für eine nachträgliche Korrektur der Rechnung und einen erneuten Rechnungsversand erlauben wir uns eine Servicegebühr in Höhe von 10,00 € zu berechnen. Ändert sich bei der Umbuchung einer Gruppe die Teilnehmerzahl, sodass preistechnisch ein anderer Gruppentarif lt. Prospekt, Angebot oder Buchungsbestätigung maßgeblich wird, wird der Arrangementpreis automatisch entsprechend angepasst. Wird in derartigen Fällen eine vom Veranstalter im Prospekt, Angebot oder Buchungsbestätigung vorgegebene Mindestteilnehmerzahl unterschritten, gilt der Pauschalvertrag insgesamt als annulliert. In diesem Fall behält sich der Veranstalter vor, die Rücktrittsgebühren gemäß Ziffer 6.4 zu erheben. Der Kunde hat die Möglichkeit, für die Mindestteilnehmerzahl den entsprechenden Pauschalbetrag zu bezahlen.
6.6 Die Rücktrittsgebühr entfällt nur aus vom Veranstalter nachweislich zu vertretenden Gründen für den Rücktritt sowie in Fällen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen).
6.7 Die Rücktrittsgebühr wird sofort nach Zugang der Rücktrittserklärung fällig.

7.  Bedingungen für Tages- und Gruppenangebote
7.1 Bei Ortsführungen, die ausschließlich zu Fuß vorgenommen werden und Führungen durch die Inselfestung Wilhelmstein beträgt die maximale Teilnehmerzahl pro Gruppe grundsätzlich 25 Personen. Beim Überschreiten der max. Teilnehmerzahl gelten folgende Regelungen:
 - Ortsführungen: die Gruppe wird ab 25 Personen geteilt und von zwei Gästeführerinnen/Gästeführern parallel begleitet
 - Wilhelmstein: die Gruppe wird ab 25 Personen geteilt und von einer Gästeführerin/einem Gästeführer begleitet – die Führungsdurchgänge á 45 Minuten werden nacheinander durchgeführt. Die Hin- & Rückfahrt findet, wenn nicht anders vereinbart, gemeinsam mit der Gästeführerin/dem Gästeführer statt.
7.2 Bei Führungen auf der Inselfestung Wilhelmstein ist Beginn und Ende des Arrangements, wenn nicht anders vereinbart, der Bootsanleger Strandterrassen in Steinhude.
7.3  Sollte es bei der Ankunftszeit des Kunden zu Verspätungen kommen, hat dieser dieses rechtzeitig der Tourist-Information Steinhude mitzuteilen. Die Kontaktdaten werden dem Kunden mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt. Der Veranstalter behält sich vor, eine Wartezeit und/oder eine Aufwandspauschale für demensprechende zeitliche Verschiebungen in Rechnung zu stellen.
7.4 Die Gästeführerin/der Gästeführer ist verpflichtet, eine Wartezeit von 30 Minuten ab dem vereinbarten Zeitpunkt des Beginns der Führung einzuhalten. Nach Ablauf von 30 Minuten steht es ihr/ihm frei, weiter zu warten oder die Gruppe als nicht gekommen zu betrachten.
7.5 Eine Wartezeit (Verspätung 1-30 Minuten) wird mit 10,00 € berechnet / eine Aufwandspauschale für zeitliche Verschiebungen wird mit 10,00 € berechnet.
7.6 Bei allen Buchungen, wo eine Gästeführerin/ein Gästeführer an einem Sonntag oder Feiertag eingesetzt wird, wird pro Gästeführerin/Gästeführer ein Zuschlag in Höhe von 10,00 € in Rechnung gestellt.
7.7  Bei verspätetem Eintreffen der zu führenden Gäste, muss zwischen diesen und der Gästeführerin/dem Gästeführer vereinbart werden, ob die Führung entsprechend verkürzt oder ob – falls die Gästeführerin/der Gästeführer nicht anderen Verpflichtungen nachkommen muss – die ursprünglich vereinbarte Dauer der Führung eingehalten werden soll. Dann berechnet sich das Honorar nach dem Zeitraum, der sich aus der Wartezeit und der tatsächlichen Dauer der Führung zusammensetzt.  Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch der Gruppe ist das komplette, vorher schriftlich vereinbarte Honorar fällig.
7.8  Änderungen bezüglich der Teilnehmerzahl müssen dem Veranstalter bis spätestens 3 Werktage vor dem Ausflugstermin mitgeteilt werden. Nachträgliche Änderungen können in Bezug auf die Rechnungsstellung nicht berücksichtigt werden.
7.9  Bei vereinbarter Barzahlung ist der Rechnungsbetrag direkt in der Tourist-Information Steinhude zu begleichen. Der Kunde ist verpflichtet, sich vorab über die Öffnungszeiten zu informieren. Bei nicht erfolgter Barzahlung am Tag des Ausflugstermins, wird eine Servicegebühr in Höhe von 10,00 € für eine nachträgliche Rechnungsstellung fällig.

8. Kündigung und Rücktritt durch den Veranstalter
8.1 Der Veranstalter kann ohne Einhaltung einer Frist nach Antritt des Arrangements durch den Kunden den Pauschalvertrag kündigen, wenn dieser die Durchführung des Arrangements ungeachtet einer entsprechenden Abmahnung nachhaltig stört. Gleiches gilt, wenn sich der Kunde in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
8.2 Kündigt der Veranstalter aus den in Ziffer 8.1 genannten Gründen den Pauschalvertrag, so behält er den Anspruch auf den Preis des Arrangements. Er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erfolgen, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
8.3 Wird die Durchführung des Arrangements infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer, keiner der Vertragsparteien zurechenbarer Umstände (insbesondere höhere Gewalt wie z. B. Naturkatastrophen) unmöglich bzw. erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch der Kunde den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen. Der Veranstalter zahlt in derartigen Fällen unverzüglich den Arrangementpreis zurück, kann jedoch für die bereits erbrachten oder bis zur (fiktiven) Beendigung der Pauschale unausweichlich noch zu erbringenden Leistungen eine Entschädigung verlangen, die im Rahmen der Rückabwicklung zu verrechnen ist.

9. Gewährleistung
Bei Mängeln des Arrangements richtet sich die Haftung des Veranstalters nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen über den Pauschalvertrag.

10. Haftung
10.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen in seinem Prospekt (sofern nicht bereits vor Vertragsabschluss eine diesbezügliche Änderung rechtzeitig erklärt worden ist) und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Pauschalleistungen.
10.2 Der Veranstalter haftet für ein etwaiges Verschulden der von ihm mit der Erbringung seiner Leistungen betrauten Personen.
10.3 Der Veranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die er als Fremdleistungen lediglich vermittelt hat.
10.4 Der Veranstalter haftet des Weiteren nicht für Angaben in Prospekten Dritter, an deren Erstellung er nicht beteiligt war.

11. Haftungsbeschränkungen
11.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf die Höhe des dreifachen Pauschalpreises beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von einer Person verursacht worden ist, für die der Veranstalter nach Maßgabe der Ziffer 10 haftungsrechtlich einzutreten hat.
11.2 Für alle gegen den Veranstalter gerichteten Schadenersatzansprüche, aus unerlaubter Handlung, haftet dieser bei Personenschäden bis zur Höhe von max. 75.000 €.
11.3 Die in Ziffern 11.1 und 11.2 ausgewiesenen Haftungshöchstsummen gelten jeweils je einzelnen Kunden und einzelner Pauschale.

12. Mitwirkungspflicht
Der Kunde ist verpflichtet, unter dem Gesichtspunkt der ihm obliegenden Schadenminderungspflicht ihm drohende Schäden möglichst zu vermeiden bzw. gering zu halten.

13. Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
13.1 Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung des Arrangements, sind binnen eines Monats nach deren vertraglich vorgesehener Beendigung dem Veranstalter gegenüber schriftlich geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können derartige Ansprüche nur noch mit Erfolg durchgreifen, wenn der Anspruchsteller nachweislich ohne Verschulden daran gehindert war, die Frist einzuhalten.
13.2 Alle Ansprüche des Kunden auf den Pauschalvertrag verjähren sechs Monate nach Beendigung des Arrangements.
13.3 Abweichend hiervon verjähren Ansprüche aus unerlaubter Handlung erst drei Jahre nach Beendigung des Arrangements.
13.4 Die Verjährung ist bis zu dem Tag gehemmt, an dem der Veranstalter die ihm gegenüber geltend gemachten Ansprüche schriftlich zurückweist.

14. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Pauschalvertrages bzw. dieser allgemeinen Arrangement-Bedingungen, hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Pauschalvertrages zur Folge.

15. Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle gegen den Veranstalter gerichteten Klagen aus Vertragsverhältnissen, denen die vorstehenden allgemeinen Reisebedingungen zugrunde liegen, ist Neustadt a. Rbge. . Etwaige Klagen sind gegen die Steinhuder Meer Tourismus GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer, Meerstraße 15-19, 31515 Wunstorf-Steinhude zu richten.